Seit ab dem Jahr 1999 die Möglichkeit besteht, als Verbraucher bzw. Privatperson in Insolvenz zu gehen, gibt es erstmals sichere Zahlen über das Ausmaß der Verschuldung in deutschen Haushalten. Machten in den ersten paar Jahren noch nicht viele Menschen von der Privatinsolvenz Gebrauch (1999: 3000 Menschen, 2000: 10.000 Menschen, 2003: 22.000 Menschen), stieg die Zahl in den letzten Jahren enorm an. So gab es zwischen 2007 und 2010 jedes Jahr knapp 100.000 Verbraucherinsolvenzen zu vermelden! In der Tat wird davon ausgegangen, dass ca. 10% aller Haushalte in Deutschland überschuldet sind. Im Durchschnitt hatten die Leute, die 2007 in Privatinsolvenz gingen, ausstehende Rechnungen im Wert von 60.000 Euro.
Obwohl der gerichtliche Prozess bei der Verbraucherinsolvenz durch das Gesetz von 1999 vereinfacht und beschleunigt wurde, entstehen dennoch jährliche Kosten in 100-facher Millionenhöhe durch die Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der privaten Insolvenz. Denn es werden Treuhänder, Gerichtsvollzieher und Schuldenberater benötigt, alle Gläubiger müssen benachrichtigt werden, etc. Somit kostet ein Verfahren ca. 2000 Euro.
